Verhaltenskodex zur Prävention von sexualisierter Gewalt an der GGS am Dichterviertel

 1 Gestaltung von Nähe und Distanz

1.1 Einzelgespräche, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. finden nur in den dafür vorgesehenen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Türen bleiben in Einzelsituationen geöffnet.

1.2 Herausgehobene, intensive freundschaftliche Beziehungen zwischen Bezugspersonen und Schülerinnen und Schülern sind zu unterlassen. Über private außerschulische Aktivitäten von Bezugspersonen mit Schüler/innen ist die Schulleitung vorab zu informieren.

1.3 Individuelle Grenzempfindungen sind ernst zu nehmen und zu achten und nicht abfällig zu kommentieren.

1.4 Grenzverletzungen müssen thematisiert werden und dürfen nicht übergangen werden.

1.5 Wenn aus guten Gründen von einer Regel abgewichen wird, muss dies immer transparent gemacht werden. Jede/r gibt Feedback und weist auf die Regeln hin.

2 Angemessenheit von Körperkontakt

2.1 Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung sind grundsätzlich nicht erlaubt.

2.2 Körperkontakt ist sensibel und nur zur Dauer und zum Zweck einer Versorgung wie z.B. Pflege, Erste Hilfe, Trost oder zum Schutz erlaubt. Die Frage „Was brauchst du?“ hilft das gegenwärtige Bedürfnis des Schülers/der Schülerin herauszufinden.

2.3 Im Sportunterricht sind Hilfestellungen / Sicherungen als eindeutige Hilfestellung zu gestalten und zu erläutern. Die Zustimmung der Schülerinnen und Schüler ist erforderlich.

2.4 Erwachsene müssen ihre Grenzen gegenüber den Schülern deutlich machen.

3 Sprache und Wortwahl

3.1 Schülerinnen und Schüler werden mit ihrem Vornamen und nicht mit Kosenamen angesprochen. Spitznamen sind nur auf Wunsch des Schülers/der Schülerin erlaubt.

3.2 In keiner Form von Interaktion und Kommunikation wird sexualisierte Sprache verwendet. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet, auch nicht unter den Schülerinnen und Schülern.

3.3 Verbale und nonverbale Interaktion sollen der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und der Zielgruppe und deren Bedürfnissen angepasst sein.

3.4 Bei Grenzverletzungen ist einzuschreiten und Position zu beziehen. Es ist auf eine gewaltfreie Kommunikation zu achten. Ironie und Zynismus ist zu unterlassen.

4 Umgang mit und Nutzung von sozialen Netzwerken / Umgang und Nutzung von Medien

4.1 Filme, Computerspiele, Druckmaterial oder sonstige digitale Medien mit pornographischen Inhalten sind verboten. Gewaltverherrlichende oder diskriminierende Inhalte dürfen nur im unterrichtlichen Kontext ausschließlich nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden.

4.2 Die Nutzung von sozialen Netzwerken im Kontakt mit Schülerinnen und Schülern, zu denen ein Betreuungsverhältnis besteht, ist nur im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen zulässig.

4.3 Bei Veröffentlichungen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild, zu beachten.

4.4 Bezugspersonen und sonstige Verantwortliche sind verpflichtet, bei der Nutzung jedweder Medien durch Schülerinnen und Schüler auf eine gewaltfreie Nutzung zu achten. Sie sind verpflichtet gegen jede Form von Diskriminierung, gewalttätigem oder sexistischem Verhalten und Mobbing Stellung zu beziehen und ggf. angemessene Schritte einzuleiten.

4.5 Schülerinnen und Schüler dürfen in unbekleidetem Zustand (umziehen, duschen…) weder beobachtet, noch fotografiert oder gefilmt werden.

5 Beachtung der Intimsphäre

5.1 Gemeinsames Umkleiden, gemeinsame Körperpflege mit Schülerinnen und Schülern, insbesondere gemeinsames Duschen, ist nicht erlaubt.

5.2 Der persönliche Besitz der Schülerinnen und Schülern gelten als deren Privatsphäre, die zu achten ist.

6 Zulässigkeit von Geschenken

Finanzielle Zuwendungen, Belohnungen und Geschenke an einzelne Schülerinnen und Schülern, die in keinem Zusammenhang mit der konkreten Aufgabe der Bezugsperson stehen, sind nicht erlaubt.

7 Disziplinarmaßnahmen

7.1 Insbesondere im Rahmen von Gruppenveranstaltungen ist bei Disziplinierungsmaßnahmen jede Androhung und jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug untersagt. Das geltende Recht ist zu beachten.

7.2 Disziplinarmaßnahmen sind maßvoll, unmittelbar, zeitlich begrenzt, begründet kommuniziert und damit abgeschlossen.

7.3 Die Erwachsenen entwickeln ihr professionelles Selbstverständnis kontinuierlich weiter, indem sie im Anschluss der Disziplinierung die Angemessenheit überprüft und sich ggf. bei dem Schüler/ der Schülerin entschuldigen und nicht nachtragend reagieren.

Prüffragen hierzu sind:

  • Wie viele Personen habe ich seither vom Fehlverhalten erzählt?
  • Kann ich dem Schüler/der Schülerin unbefangen begegnen?
  • Fallen mir eher schlechte als gute Dinge bei dem Schüler/der Schülerin auf?

 8 Verhalten auf Tagesaktionen, Freizeiten und Reisen

8.1 Auf schulischen Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, müssen Schülerinnen und Schüler von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus Personen beiderlei Geschlechts zusammen, muss sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen widerspiegeln. Die Regelungen der entsprechenden Verordnungen sind zu beachten (Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (AufsVO, 11.12.2013)).

8.2 Bei Übernachtungen von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der in 8.1 genannten schulischen Veranstaltungen sind den Begleiterinnen und Begleitern Schlafmöglichkeiten in getrennten Räumen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten sind vor Beginn der Veranstaltung zu klären und bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des jeweiligen Rechtsträgers.

8.3 In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen ist der alleinige Aufenthalt einer Bezugsperson mit einer einzelnen Schülerin oder einem einzelnen Schüler zu unterlassen. Ausnahmen sind mit der Leitung einer Veranstaltung, einem Betreuerteam oder dem Rechtsträger vorher eingehend dem Grunde nach zu klären sowie im Einzelfall anzuzeigen.

9 Bekanntmachung

Der Verhaltenskodex zur Prävention von sexualisierter Gewalt wird allen Mitarbeitenden sowie allen Personen, die in der Schule mit den Schülern arbeiten schriftlich ausgehändigt.




Beispiele aus dem Schulalltag


Erklärvideos von Fachleuten

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Der Vorlesewettbewerb


Die Lesekonferenz